Allgemeine Geschäftsbedingungen

Träger des Schülerforschungszentrums Südhessen Bergstraße (SFZS)

Kreis Bergstraße
Der Kreisausschuss
Landrat Christian Engelhardt
Das Schülerforschungszentrum ist als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts eine unmittelbare Einrichtung des Kreises Bergstraße.

An- und Abmeldung

Das SFZS nimmt Anmeldungen über diese Website entgegen.

Kostenfreie Kurse

In der Regel ist die Teilnahme an unseren Kursen kostenfrei. Bei einer Nichtteilnahme ist eine frühestmögliche Abmeldung notwendig, um Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit zu geben, den freigewordenen Platz zu nutzen.

Kostenpflichtige Kurse

In seltenen Fällen sind die Kurse im SFZS kostenpflichtig. Kostenpflichtige Kurse werden über die Servicegesellschaft Kreis Bergstraße gGmbH verwaltet.
Damit die Servicegesellschaft Kreis Bergstraße gGmbH abbuchen darf, benötigt sie Ihr schriftliches Einverständnis mit Ihrer IBAN und BIC sowie Ihre Mailadresse für Rückmeldungen. Wer nicht abbuchen lässt, erhält eine Gebührenrechnung mit den Bankverbindungen der Servicegesellschaft Kreis Bergstraße gGmbH – die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Bei der Anmeldung bittet das SFZS um folgende Angaben:

Anmeldebestätigungen werden verschickt – allerdings meldet sich die SFZS sofort, wenn eine Buchung nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. Wer keine anderslautende Nachricht erhält, wird gebeten, zum ersten Kurstermin zu kommen. Die Anmeldung – unabhängig vom tatsächlichen Erscheinen im Kurs – verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr. Dasselbe gilt für jedwede Teilnahme an einem Kurs – die komplette Gebühr wird auch beim Besuch einzelner Kurstermine fällig. Abmeldungen sind nur schriftlich und innerhalb festgelegter Fristen möglich. Für Kurse, die mindestens 5 Unterrichtstermine haben, muss dem SFZS 5 Tage vor Kursbeginn eine Abmeldung vorliegen – diese ist bei Kursen zwischen 1 und 4 Kursterminen sowie allen Wochenendkursen bereits 10 Tage vor Kursbeginn erforderlich. Nach Ablauf dieser Fristen sind Abmeldungen unwirksam – sie sind ausschließlich an die Geschäftsstelle zu richten.

Durchführung der Kurse

Das SFZS legt für jede Veranstaltung – ausgenommen sind Vorträge mit geöffneter Abendkasse – eine Mindest- und eine Höchst-Teilnehmerzahl fest. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl vor Kursbeginn deutlich unterschritten, kann das SFZS die Kurse bereits vor Beginn absagen. Daher empfiehlt das SFZS, sich rechtzeitig vor Kursbeginn anzumelden. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Höchst-Teilnehmerzahl, gilt als Entscheidungskriterium der Zeitpunkt, an dem die Anmeldungen bei der Geschäftsstelle eingegangen sind.

Müssen Kurse aus zwingenden Gründen von dem SFZS abgesagt oder vor dem offiziellen Kursende gestoppt werden, erfolgt eine Rückerstattung der anteiligen Gebühren. Falls das SFZS vor oder während des Kurses einen Wechsel der Lehrkraft vornimmt, besteht weder Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr noch kann aus diesem Grund eine bereits wirksame Anmeldung rückgängig gemacht werden. Regress bzw. nachträgliche Abmeldung sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn das SFZS Kurstermine abweichend von der ursprünglichen Terminierung verlegt.

Kommt es bei Studienfahrten abweichend von der Beschreibung zu Programmänderungen, entstehen daraus keine Ansprüche auf Erstattung der Gebühren oder auf weitere Leistungen. Im Angebot enthaltene Zusatzleistungen sind nicht modifizierbar.

Bei Online-Kursangeboten sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst für eine geeignete technische Voraussetzung verantwortlich (Endgerät, Software, Internetverbindung). Für versäumte Termine aufgrund unzureichender technischer Ausstattung besteht von Kundenseite kein Rückerstattungsanspruch gegenüber dem SFZS.

Zu Entscheidungen befugt sind nur festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SFZS – etwaige Aussagen von Lehrkräften und in freier Mitarbeit beschäftigter Personen hinsichtlich der Durchführung des Programms sind gegenstandslos.

Das SFZS und ihre Kundinnen und Kunden verpflichten sich, in Schulen und anderen Unterrichtsstätten die Hausordnung einzuhalten. Räume, Mobiliar und Geräte müssen pfleglich behandelt werden. Rauchen ist grundsätzlich verboten.

Kursgebühren

Bei den Kursgebühren richtet sich das SFZS nach der Gebührenordnung der Kreisvolkshochschule Bergstraße in der jeweils gültigen Fassung. Das Online-Programm weist für jede Veranstaltung die Gebühr aus. Die Gebührenkalkulation erfolgt nach festgelegten Kriterien.

Gebühr für detaillierte Leistungsbescheinigungen: EUR 10,-

Die Gebühren werden auf volle 50 Cent aufgerundet.

Zusätzliche Leistungen können in Rechnung gestellt werden.

Bei verschiedenen Kursen fallen zusätzlich Material- bzw. Nebenkosten an, die gesondert ausgewiesen sind.

Wird die Mindest-Teilnehmerzahl unterschritten, besteht die Möglichkeit, sich die für eine Staffelpreis-Regelung entscheiden.

Gebührenermäßigung

Folgender Personenkreis erhält bei der Buchung von Kursen Ermäßigung:

Ermäßigungen müssen sofort bei der Anmeldung mit einem schriftlichen Nachweis der bescheinigenden Institution geltend gemacht werden – rückwirkend wird kein Nachlass gewährt.

Die Ermäßigung beträgt 10 Prozent der angegebenen Gebühr. Auf Nebenkosten (z. B. Lebensmittel, Fahrtkosten, Bücher) wird keine Ermäßigung gewährt. Für Prüfungen werden ausschließlich die bei der Anmeldung angegebenen Gebühren verrechnet.

Rechnungsstellung

Falls Sie am SEPA-Abbuchungsverfahren teilnehmen, ziehen wir die Gebühren von Ihrem Konto ein. Nach den SEPA-Bestimmungen teilen wir Ihnen den Abbuchungstermin mindestens 10 Tage zuvor per Brief oder Mail mit. Ihre Vollmacht zur Abbuchung gilt 36 Monate und verlängert sich nach jeder erfolgten Abbuchung um weitere 36 Monate. Sie können Ihre Vollmacht jederzeit widerrufen. Manuell erstellte Rechnungen werden kurz nach Kursbeginn verschickt. Wenn Sie von uns keine Absage erhalten, findet der Kurs auf jeden Fall statt – unabhängig vom Termin der Rechnungsstellung.

Haftung und Datenschutz

Das SFZS haftet nicht für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum derjenigen, die an den Veranstaltungen teilnehmen – davon ausgenommen sind lediglich Schäden, die durch vorsätzliches Handeln seitens des SFZS verursacht werden. Bei Studienfahrten sind alle Beteiligten an die allgemeinen Reisebedingungen des Veranstaltenden gebunden. Diese Bedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

Das SFZS hält sich an die Vorgaben des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) in der jeweils gültigen Fassung.

Stand: Juni 2026